Gegenstand der Braunkohlesanierung ist die Bewältigung der Folgen des DDR-Braunkohleabbaus durch Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung von vormals in Anspruch genommenen Flächen. Damit einher geht eine gemeinsame Strukturentwicklungspolitik, die Arbeitsplätze sichert und den betroffenen Regionen neue Perspektiven gibt. Seit 1991 haben Bund und Länder bereits über 11,9 Mrd. Euro in die Braunkohlesanierung investiert.
Mit dem neuen Verwaltungsabkommen bekennen sich die Partner ausdrücklich zu einer gemeinsamen Fortführung der Braunkohlesanierung. Sie haben sich dabei darauf verständigt, die noch anstehenden Aufgaben unter besonderer Beachtung ihrer hohen Umweltwirkung und unter Berücksichtigung der zunehmenden Auswirkungen klimatischer Veränderungen weiterhin effektiv, effizient und nachhaltig zu organisieren.
In den vergangenen Jahren konnten in der Braunkohlesanierung große Fortschritte erzielt werden. Vielerorts sind attraktive Bergbaufolgelandschaften entstanden, große Flächen wurden rekultiviert und wieder nutzbar gemacht. Trotz dieser Erfolge bestehen noch weitere Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung von Innenkippen sowie der Herstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalts. Dem müssen sich Bund und Länder noch langfristig stellen.
Dazu Ministerpräsident Bodo Ramelow: „Wir haben uns vehement und frühzeitig im Entstehungsprozess des Abkommens für eine stärkere Berücksichtigung der thüringischen Standorte eingesetzt. Und es freut mich nun sagen zu können: Mit Erfolg! Wir haben erreicht, dass nicht nur die untertägigen Standorte im Altenburger Land gesichert werden, sondern auch, dass die Finanzierung der Sanierung von Gebäuden, die vom Grundwasseranstieg in Folge der Braunkohlesanierung betroffen sind, auf der Grundlage des gestern geschlossenen Abkommens erfolgt. Wir sprechen dabei im Zeitraum 2023-2027 von insgesamt 26,8 Mio. €, wovon 16,2 Mio. € durch den Bund finanziert werden.“