„Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis bestätigt die Auswahlempfehlung der Thüringer Landesjury, in der unter anderem die kultur- und sozialgeschichtliche Bedeutung des Lauschaer Christbaumschmucks hervorgehoben wurde. Die Bewerbung zeigt, wie Erfindergeist die Thüringer Kulturlandschaft prägt. Vor knapp 200 Jahren entstand aus der Not heraus eine Kulturform, die bis heute die traditionelle Glaskunst verkörpert und identitätsstiftend für die Region wirkt. Glaskunstwerke aus Lauscha sind weit über Thüringen hinaus berühmt und haben als internationaler Exportschlager Weihnachtsbäume weltweit erobert“, so Thüringens Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff.
Der handgefertigte, vor der Lampe mundgeblasene, gläserne Christbaumschmuck wird seit 190 Jahren in Lauscha hergestellt. Von hier aus trat er im 19. Jahrhundert seinen Siegeszug durch die ganze Welt an. Waren es anfangs auf der Grundlage der Kugelform der Natur abgeschaute Formen wie Äpfel, Birnen und Nüsse, gehen Experten heute von etwa 5000 unterschiedlichen Formen aus. Bis heute wird der Lauschaer Christbaumschmuck durch familiengeführte Handwerksbetriebe in Lauscha weiter produziert.
Mit dem Lauschaer Christbaumschmuck ist Thüringen nun mit insgesamt vier Kulturformen auf dem Bundesweiten Verzeichnis vertreten. In früheren Ausschreibungsrunden aufgenommen wurden das Skatspiel aus Altenburg, der Eisenacher Sommergewinn und die Heiligenstädter Palmsonntagsprozession.
Die Bundesrepublik Deutschland ist im Jahr 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Seitdem werden lebendige Traditionen und Praktiken ausgewählt, die den Kulturträgern ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermitteln. Dazu zählen etwa gesellschaftliche Bräuche, darstellende Künste, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und handwerkliche Fertigkeiten. Im Verzeichnis Deutschlands sind 106 lebendige Kulturformen sowie Modellprogramme der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes eingetragen.
Im April 2021 startet die fünfte Vorschlagsrunde für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die eine kulturelle Ausdrucksform im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes praktizieren, können sich um die Aufnahme bewerben. Für alle Interessierten findet dazu am 19. April 2021, 16 Uhr, eine digitale Auftaktveranstaltung statt (https://youtu.be/5tYHJpgxJc8 ). Bis zum 30. November 2021 können in Thüringen angesiedelte Trägergruppen ihre Bewerbungen bei der Thüringer Staatskanzlei einreichen. Weitere Informationen zum Verfahren sowie Bewerbungsformular und Merkblatt finden sich auf den Seiten der Thüringer Staatskanzlei und der Deutschen UNESCO-Kommission unter: