Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Trennung zwischen kulturhistorisch bedeutsamen Liegenschaften einerseits und den in ihnen vielfach bestehenden Sammlungen andererseits aufzuheben. Darüber hinaus soll die Stiftung mehr als bisher in die Lage versetzt werden, die Liegenschaften einer ihrer Bedeutung gerecht werdenden Nutzung zuzuführen.
„Der Einklang von baulicher Hülle und deren bewegter Entstehungs- sowie von ihr ausgehender Kulturgeschichte soll sich im neuen Namen 'Kulturstiftung Thüringer Schlösser und Gärten' widerspiegeln.“
Das Kabinett hat sich in seiner letzten Sitzung mit der von Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff vorgelegten Änderung des Gesetzes für die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten befasst.
