Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Fall des in den Niederlanden entwickelten Rechtsinstituts des Prepack-Verfahrens, dass hierbei der Erwerber nicht verpflichtet ist, die Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Das betreffende Verfahren müsse aber durch Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften geregelt sein.